Die Verwendung des Kirchenguts und die Diskussion darüber im Schmalkaldischen Bund
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Open AccessDie Verwendung des Kirchenguts und die Diskussion darüber im Schmalkaldischen BundStefan MichelStefan MichelSearch for more papers by this authorhttps://doi.org/10.13109/9783666554643.269SectionsPDF/EPUB ToolsAdd to favoritesDownload CitationsTrack Citations ShareShare onFacebookTwitterLinkedInRedditEmail AboutAn allen Orten, an denen Reformation aufkam, bestand Herausforderung, den Umgang mit dem Kirchengut der Pfarreien Klöster seine neu zu regeln1. Dabei vertraten reformatorischen Obrigkeiten unterschiedliche Meinungen – vor allem Hinblick auf Besitz Klöster. Sie knüpften ihren Ansprüchen Mittelalter nicht eindeutig geklärte Frage nach Besitzverhältnissen an. Klar war jedenfalls, dass beliebig von lokalen Entscheidungsträgern wie Magistraten oder Adligen Eigentümern entzogen werden durfte, sondern Landesherrschaft geschützt musste.Gegen zuneigenden Reichsstände erhob sich rasch altgläubiger Seite pauschale Vorwurf, sie würden das widerrechtlich verwenden nur aus Habsucht anschließen, kurz seien Kirchenräuber. Dafür konnten Gegner kanonische Recht berufen, Rechte Kirche sicherte. In 1530er Jahren zogen diese Auseinandersetzungen eine Reihe Prozessen am Reichskammergericht sich2, durch Mitglieder Bundes als ungerechtfertigt abgelehnt wurden, so Gericht in seinen Handlungen schließlich blockiert wurde. Damit berührt einen zentralen Punkt Transformation spätmittelalterlichen reformatorische Kirche, theologische juristische Argumentationen ineinandergriffen. Bei Bildung eines Konsenses über Kirchengüterfrage Entwicklung Handlungsstrategien spielte Schmalkaldische Bund zentrale Rolle Gesprächsplattform.1. Was ist Kirchengut?Mit Ausbreitung Christentums kamen verschiedenen kirchlichen Institutionen ob nun Gemeinden, Pfarrkirchen, später Bistümer einer Vielzahl Gütern, Leben dienen sollten. konnte es um fromme Schenkungen, Stiftungen Abgaben Geld, aber auch Landbesitz andere bestimmte Nutzungsrechte handeln, bei unterschiedlichen Gelegenheiten übergeben wurden. Im Laufe Zeit entstanden komplexe Besitz- Eigentumsrechte, hier angedeutet können, insofern für Thema Aufsatzes wichtig sind. Erschwerend kommt hinzu, diesen Gütern bis zum Spätmittelalter langen Entwicklungsprozess zahlreichen Wandlungen durchlief3.Alle Institution befindlichen Güter können (patrimonium) angesehen werden, zur Ausrichtung Aufgaben diente4. Diese einerseits solche gottesdienstlichen Bereich engeren Sinne, also eigentlichen res sacrae, andererseits kirchliche weiteren ecclesiasticae bezeichnet, unterschieden werden5. Zu sacrae zählen Kirchengebäude, Friedhöfe, Glocken, liturgische Geräte Gewänder, unmittelbar Ausübung Kultus benötigt werden. sind kanonischem aufgrund ihrer Weihe unveräußerlich. ecclesiasticae, bona ecclesiastica bezeichnet gehören alle anderen Wälder, Äcker, Zinsen. Dieser bildete gemeinsam regelmäßig abgelieferten Zehnten finanzielle Grundlage mittelalterlichen Pfarrei6. Hinzu freiwillige Oblationen erhobene Stolgebühren. Aus ihnen wurde Benefizium Pfründe genannt finanziert, ein Geistlicher ursprünglich Gegenleistung priesterlichen Dienst erhielt7. Am Ende Spätmittelalters oft Art Rente aufgefasst8, was Auswirkungen damit hatte.Während Ausgang Antike noch Bischof verwaltete Geistliche verteilte, wurden ausgehenden »als Vermögenssubjekte dieses Kirchengutes […] Einzelstiftungen betrachtet«9. So übte sein Stiftsgebiet Landeshoheit aus, während er Einsetzung Geistlichen Guts, Pfarrei Stiftung vollzog ihr zustimmte. Die Vorstellung einem Besitz, verfügt, gab nicht, keine einheitliche Ansicht Kirchengüter gab. Quellen begegnet häufig schillernde Begriff »geistliche Güter«.Eine besondere Stellung nahmen Messstiftungen ein, konkreten Altar gebunden waren, Priester direkt zugutekamen. Gerade waren weit verbreitet. Das Patronat Messpfründe übten Stifterfamilie städtische Magistrat Einflussmöglichkeiten Versorgung Stadt besaßen. Bischöfliche begrenzt Abgesehen vom Finanzansprüche obrigkeitliche Rechtsprechung beschnitten. Weltliche strebten danach, Jurisdiktion einzudämmen, ihre eigenen auszubauen10. Dazu zählte beispielsweise Klosterverwaltern, wirtschaftliche Sicherung einzustehen hatten, zugleich Landesherrn Bericht erstatteten11.Mit Rechtsauffassungen hinterfragt, weil Konkurrenz zwischen Befürwortern Gegnern entstand. Man wollte keinesfalls säkularisieren, neuen Weise Religionsausübung zuführen, da Bestreitung ihres Lebensunterhalts brauchten. Bisherige Stelleninhaber vertrieben abgefunden. Eine bestehenden Verhältnisse notwendig, Gelder ausfielen, bisher eingekommen waren. Anders Diskussionen gelagert, verschiedensten Gründen häufiger angetastet Bischöfe, papstkirchliche Pfarrstelleninhaber pochten demgegenüber zustehenden althergebrachten Rechte.Der notwendige Klärungsprozess schwierig, Rechtsgrundlagen unterschiedlich bestimmt Während altgläubige Geltung kanonischen Rechts pochte, verwiesen reformatorisch gesinnte jeweils geltenden Rechtsansprüche, Landesrecht verbrieft sahen. bisherigen mehr anerkannt. Vielmehr begründete man kirchenrechtliche Ansprüche Gemeinde her, Kirchen Schulen unterhalten musste sowie Armenversorgung zuständig war12.2. Der einzelnen Territorien Städten 1537Bereits Beginn kursierten Ideen, umgegangen sollte. unterbreitete Ulrich Hutten 1520 Vorschläge Auflösung Klöstern Einziehung zugunsten allgemeiner Aufgaben, Landesverteidigung gehörte. Gedanken neu, bereits seit 14. Jahrhundert Variationen verbreitet13. Wer argumentierte, orientierte möglicherweise allgemein gültigen Armutsideal. Zudem versuchten zahlreiche Territorialherren Zuge Landesausbaus, Kammergut unter Kontrolle bringen somit Gerichtsbarkeit ihrem Einflussgebiet zurückzudrängen. Kaiser Friedrich III. wird diesem Zusammenhang gern Kennzeichnung seines Rechtsstandpunktes Ausspruch zugeschrieben: »pfaffenhab mein cammergut«14. Ein beredtes Beispiel Auffassung stellt Aufhebung Klosters Belbuck dar, Johannes Bugenhagen 1517 1521 Lektor gewirkt hatte. Herzog Bogislaw X. Pommern hob Kloster 1523 auf, übergab Verwalter schlug Tafelgütern15. Hintergrund dieser Maßnahme war, wohl infolge nahezu leer stand. hegte keinerlei Neigungen. Ähnliche Säkularisierung verfolgte Bruder Karls V., Erzherzog Ferdinand Österreich, Salzburg Brixen, 1525 Deckung Schulden habsburgisch besetzten Württemberg 16. Hier sogar Landschaft, forderte. Da Zulassung evangelischen Predigt landständischen Forderungsliste stand, lehnte Pläne ab, gewährte stärkere Besteuerung Geistlichkeit.Johann Schwarzenberg, markgräflich-ansbachischer Landhofmeister, legte Augsburger Reichstag 1526 Gutachten verhältnismäßig radikalen Lösung vor17. Ziel Errichtung dauerhaften christlichen Ordnung Reich Abwehr stiftungswidrigen Kirchenguts. sollte eingezogen Vermögen sei jedem Lebensunterhalt gewähren sicherzustellen. sechs Reichskreise eingesetzt wachte. Weiterhin Geld »gemeine Aufgaben« finanziert dazu zählten adlige Stifte Unterhalt stehenden Heeres.Bedeutsamer spektakulären Einzelfälle fiktiven Vorhaben fortschreitenden einhergehende Entwicklung, theoretischen Überlegungen aufhielt: Gebieten, öffneten, kam frühen 1520er Bauernkrieg gehäuften Verweigerung Abgaben, Zahlung verabredeten Übergriffe Kirchengut, indem Fischerei- Triftrechte kaum beachtet Vergleichbare zwar festzustellen, systematisch Dichte. Adlige Stadträte versuchten, Zugriff erlangen einzugrenzen Gunsten Möglicherweise sympathisierten meinten, Papstkirche zustanden18.Einen deutlichen Einschnitt stellte gewaltsamen Übergriffen Aufständische verschiedene Maßnahmen ergriffen Aufständischen schützen. Jedoch bedeutete Schutz geachtet verteidigt Markgraf Kasimir Brandenburg versuchte 1525, Klostergut anzueignen19. Um vergewissern, Vorgehen rechtmäßig sei, fragte benachbarte Meinung20. jeweiligen Mönchen Nonnen zurück, unterstellte jedoch seiner Verwaltung Hinweis, zukünftiges Konzil Fragen klären solle21.In Nürnberg Orten heftig Rückgabe Stiftungsgut Stifter diskutiert. Forderung Verbreitung reformatorischer auf. Wenn allein Glaube Seelenheil entscheidend sein. Insofern sinnvoller, vorhandenes Stifters einzusetzen. Allerdings meisten Theologen unabhängig Haltung einig, einmal gestiftete Dinge zurückgegeben konnten. Zwecke gebraucht wurde, karitative werden22.Wesentliche Impulse Kirchengütern lieferte Kursachsen Martin Luther 23. erste Linie hatte Vorrede Leisniger Kastenordnung vorgegeben24. Demnach sollten Klostergüter, frei geworden Finanzierung Mönche herangezogen entweder weiteres Abfindung beim Klosteraustritt. Rest Gemeinen Kasten zentral hinterlegt würde Stifterwille, Gottesdienst Arme unterstützen, weiterhin erfüllt.Am eigenständigsten Wittenberger Schaffung Kastens, Vermögensstöcke eingelegt dann Besoldung Pfarrers Lehrers hin bestritten Modell erstmals eingeführt half, Einzelgemeinde finanziell abzusichern. Dieses Visitationen modifiziert weitere Gemeinden getragen. brachte Braunschweig. sorgte Hilfe Braunschweiger Kirchenordnung 1528 Trennung Kassen Schule Armenversorgung25.Dem entwickelten Gedankengang blieb treu, Stadtrat Zerbst dessen Anfrage mitteilte, Rat ermächtigt Verwahrung nehmen, Stiftungszweck, Gottesdienstes, entfremdet würden. Von Klostergütern vorhandenen Pfarrgüter allerdings gebrauchen. Es wäre außerdem gut, errichten26. Wenige Wochen forderte Landesherrn, Kurfürst Johann Sachsen, 31. Oktober nachdem Universität Wittenberg überprüft vorgelegt worden seinem Herrschaftsgebiet ordnen. dachte Situation Pfarreien. Als Mittel Visitation vor27. Jahr nichts Zustand Kurfürstentum Sachsen geändert hatte, mahnte Kurfürsten 22. November nochmals ihn Aufgabe Obrigkeit äußeren Erhaltung regeln28. Tatenlosigkeit kann vorgeworfen kümmerte Klosterguts Bauernkrieg, wobei benötigte Kleinodien einziehen ließ29. Durch ab 1527 Wunsch Luthers Neuordnung nach30. Er ließ dabei angemessene Dotation achten Raub schützen, zurück. Ausgetretene abgefunden, flossen Geldbeträge Stipendien Besuch Erhebliche Reste gelangten kursächsische Staatskasse dienten Schuldentilgung32. Daran Landstände 1531 eingeführte Sequestration, 1543 bestehen blieb, wenig ändern. Offiziell freilich verhindert, uneingeschränkt kurfürstliche Kasse floss33. versicherte stets, zurückzuzahlen34.Ähnlich verfuhr Landgraf Philipp Hessen Kirchen- Klostergut35. Auch Landgrafschaft bestanden Ideen freigewordenen Klostergütern. achtete konsequenter darauf, Schulen, Marburg, verwandt wofür Ordnungen erließ, 1529 Stipendiaten36, 1530 1533 Kasten37. eröffnete ersten beiden Landeshospitäler Haina Marburg Männer Merxhausen Kassel Frauen. 1535 folgten Hospitäler Hofheim 1542 Gronau.Als Brüder Otto Ernst Braunschweig-Lüneburg Regierungsgeschäfte Vater Heinrich übernahmen, fanden Finanzen Territoriums desolaten vor. Schuldenlast gemindert wenn Tilgung beteiligten. Deshalb ließen Herzöge Klosterinventar erfassen forderten »Beihilfe« 28.000 Gulden38. Oldenstadt Scharnebeck herrschaftliche Domänen umwandeln39. Inbesitznahme weiterer scheiterte jedoch.Wie hofften pommerschen Barnim IX. Neffe I. Einführung 1534 Klostergüter Herrschaftsdomänen schlagen können. Zum traten 1536 bei. städtischer verwendet40.Deutlich anders ging Württemberg, Territorium zurückkehrte, um. besaß Patronatsrechte fast Hälfte aller Pfründen. 1535/36 große Teile einziehen. Überschüsse setzte Herrschaft ein41. rechtfertigte damit, »Kammergut« sei. Einen Teil verwendete ab1536 Tübingen.Für Reichsstädte ziehen, Spannungen sorgten42. Fürstentümern sorgten Vertreter Städte deshalb dafür, Entfremdung ursprünglichen Stiftungszweck vorwerfen konnte43. Trotzdem mussten Schuldiener versorgt reichten Stadtkassen aus. Modelle, gestellte Problem lösen: aufgelösten Almosenkasten. Landalmosenkasten, Nürnberger Kirchenfabriken Zentralisierung Kirchenvermögen aufgelöst städtischen unterstellt, davon soziale Pfarrer bestritt. Straßburg, wo 1524 Kommission, sogenannten acht Klosterherren, aufzulösen. freiwerdenden verwendet. Unter humanistischem Einfluss gelang 1538 Gründung Gymnasiums, Straßburger entwickelte. glückte Frankfurt Main Augsburg abgesehen Vermögensstöcken Aufsicht bringen. eingerichtet44.3. reichspolitisches ProblemErstmals protestierenden herausgefordert, nehmen. Diskussionen, August September stattfanden, zeigte grundsätzlich bereit, reden Weisungen Kaisers Folge leisten45. Erste Gutachten, Verbleib betrafen, verfasst46. Vorschlag Tisch, kaiserliche Sequestration stellen. Schärfer anwesenden gutachtete Luther, eindringlich erklärte, erledigte wieder bewohnt dadurch Aufrichtung alten stattfinden dürfe47. Seiten einigen konnten, Position durch, welche evangelische Lehre Ketzerei einstufte Durchsetzung Wormser Edikts Reichstagsabschied festgehalten:Und gefordert:Damit Auseinandersetzung Ursache Bundes50.In Bundesmitglieder mehrfach gezwungen, rechtfertigen. kursächsischen formulierte 1531: Erledigte Zeremonien erneuert unterhalten. solle sonst geraubt Außerdem Inventare anfertigen lassen. entsprechend gebrauchen, Seelsorge Armenversorgung. Sollte danach übrigbleiben, dürfe Landesherr Ausgleich Mühen benutzen51. Gestärkt Argumentation Bundesmitgliedern möglich, gegenüber König Franz Frankreich rechtfertigen52. anderem hätten, Zweck verwendeten. Christian II. Dänemark riet, eingezogenen bischöflichen Predigern einzusetzen53.Gespräche Karl V. führten Sommer dazu, zunächst wegen juristisch belangt Daraufhin Verhandlungen Albrecht Mainz Ludwig Pfalz, großen Zugeständnissen bereit erklärten. stimmten Gegenzug benötigten Hilfen Bekämpfung Osmanen zu. 1532 Anstand verabredet, befristete Zusicherung Friedens bedeutete54. Streit beigelegt.Als trotzdem Prozesse gegen anstrengte, geistlicher Gegenstand beharrten Belangten Standpunkt, Glaubensfragen sei55. weltliche geistlichen Sachen kompetent sein56. Dem Vorwurf Zweckentfremdung Kirchenguts57 begegneten Hinweis angenommenen Stifterwillen, fördern wollen. behandelte Streitigkeiten Landfriedensbruch- Spolienfälle. Zur einstweiligen Problems lehnten Kammerrichter parteiisch übergaben Januar entsprechendes Notariatsinstrument, Rekusation Gerichts führte. sämtliche zukünftigen Urteile solche, Streitfällen ergingen. Erst Kaadener Vertrag, Rückkehr Ulrichs geschlossen sicherte Einhaltung Anstands Sistierung strittigen Kammergerichtsprozesse einsetzen. Doch gelöst einige gingen weiter. Erfahrung führte Dezember entgegen gemachten Zusagen neue Bundesmitglieder, Anerkennung Confessio Augustana verpflichteten, aufgenommen wurden.4. Mitgliedern BundesAngesichts Umgangs reichspolitischen Druck verwundert Diskussionsbedarf bestand. erst 1537 Vorher Abstimmung nötig gewesen, zumal Themen Vordergrund standen. Anlass Beschäftigung umstrittenen bot Aufnahme mehrerer neuer Bund, standen, angeeignet haben58. Hinsicht ragte Minden heraus, tatsächlich Reichsacht verhängt Reichskammergerichtsurteil durchzusetzen59.Doch kaiserlichen Gesandten, Reichsvizekanzler Matthias Held, Bundestag Dringlichkeit Augen. Held warb Teilnahme ausgeschriebenen unmissverständlich Rechtmäßigkeit Reichkammergerichtsprozesse dar. Kammergericht anerkennen Zugeständnisse hoffen. berief geltendes Recht, gebrochen werde. Den Helds, Religionsprozesse enden könnten, geraubte verzichten würden, ja Evangelium Armut rede Reichtum60, wollten Schmalkaldener entkräften. deutlich konträr gegenüberstehenden nie aufeinandergetroffen. stieß an.Entsprechend wandten 24. Februar Schmalkalden versammelten baten Gehör61. sahen offenbar Gegensatz Handlungsbedarf legten Kirchen, Spitäler verwendet, dafür Privatpersonen Lehrer landesherrliche Zuschüsse angewiesen, wozu benutzt darum, ergreifen, unterbinden. Tatsächlich nahm Abschied Bundestags 6. März Anliegen einmütigen Beschluss bekannt, zukünftig Geistlichen, Studium verwenden62.Beim nächsten Braunschweig Rande gesprochen. Offenbar zufrieden. Probleme, überall gezahlt Besonders schwierig Eintreibung Geldern Territorien, unterstanden. Delegierten berichteten beispielsweise, Abt Benediktinerklosters St. Afra lebte, ihm auswärtigen entrichtet wurden63. standen Ruf, veruntreuen. Bundestreffen gesprochen Vorbereitung Juristen aufgetragen, dahin erstellen, diskutiert Beschlüsse verbindlich getroffen individuellen Handlungsspielraum gewähren64. Neben stand Debatte65.Tatsächlich lagen Eisenach, 8. beendet Bucer 66 Wolfgang Musculus Bonifacius Wolfhart vor67. schon Kontext entstanden. machte Standpunkt deutlich: genutzt Delegation per Instruktion bevollmächtigt68. papstkirchlicher Widerpart Bund69 verhängte Reichsach
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ژورنال
عنوان ژورنال: Vero?ffentlichungen des Instituts fu?r Europa?ische Geschichte Mainz. Abteilung Universalgeschichte. Beiheft
سال: 2022
ISSN: ['2197-1056', '0170-365X']
DOI: https://doi.org/10.13109/9783666554643.269